Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes besagt:
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Für die gesetzlich Vorraussetzungen des Widerstandes gilt also:
Es muss ein Rechtsbruch vorliegen
Kann gegen jeden gehen (Angriff von oben oder unten)
Es muss die Ordnung von Artikel 20 (1-3) angegriffen sein, d.h. Demokratie, Bundesstaat, Rechtstaat, Sozialstaat.
Er ist nur als letzter Ausweg erlaubt, d.h. wenn die rechtsstaatlichen Institutionen versagt haben.
Er muss sich gegen eindeutige Ziele richten, nicht gegen die staatliche Ordnung überhaupt.
Die ethischen Prämissen gehen noch etwas weiter; sie fordern über das oben genannte hinaus:
Der Widerstand muss öffentlich geschehen und begründet sein.
Es muss eine sachliche Rechtfertigung geben, die reine religiöse Motivation genügt nicht.
Die Folgen des Rechtsbruchs müssen einkalkuliert und akzeptiert werden.
Im Allgemeinen ist ein Mensch dazu verpflichtet die staatliche Obrigkeit anzuerkennen und ihren Befehlen zu folgen. Jedoch sagt, die Bibel, dass man Gott mehr gehorchen soll als der Obrigkeit. Wenn also die Regierenden gegen ein göttliches Gebot verstoßen, muss man sich dagegen wehren.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist, wenn durch eine Mehrheitsentscheidung die Gerechtigkeit verletzt wird. Man hat hier dann als Minderheit die Verpflichtung, die Mehrheit auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass man auch als Minderheit im Unrecht liegen kann.
Als entscheidender Punkt, ist aber das Gewissen zu nennen, den das eigene Gewissen ist das höchste Normengebende Objekt.
Toni K.