Widerstandspflicht des einzelnen bei Überschreiten der Grenzen durch die Staatsgewalt

 Das Widerstandsrecht:

 Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes besagt:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. 

Für die gesetzlich Vorraussetzungen des Widerstandes gilt also:

Die ethischen Prämissen gehen noch etwas weiter; sie fordern über das oben genannte hinaus:

 Die Widerstandspflicht:

Im Allgemeinen ist ein Mensch dazu verpflichtet die staatliche Obrigkeit anzuerkennen und ihren Befehlen zu folgen. Jedoch sagt, die Bibel, dass man Gott mehr gehorchen soll als der Obrigkeit. Wenn also die Regierenden gegen ein göttliches Gebot verstoßen, muss man sich dagegen wehren.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist, wenn durch eine Mehrheitsentscheidung die Gerechtigkeit verletzt wird. Man hat hier dann als Minderheit die Verpflichtung, die Mehrheit auf diesen Fehler aufmerksam zu machen. Man sollte jedoch nicht vergessen, dass man auch als Minderheit im Unrecht liegen kann.

Als entscheidender Punkt, ist aber das Gewissen zu nennen, den das eigene Gewissen ist das höchste Normengebende Objekt.

Quellen:

http://mitglied.lycos.de/mshamburg/privat/KI-ASYL.htm

Farbe bekennen; Albert und Frederike Loy, Wilhelm Mahlmeister und Albert Schlereth

Toni K.