Friedenssicherung als eine Aufgabe des Staates

 

1.       Der Friedensbegriff

im alltäglichen Verständnis die Abwesenheit von Krieg

negativer Frieden: Abwesenheit direkter, personaler, durch ein Subjekt-Objekt-Verhältnis gekennzeichneter Gewaltanwendungen

positiver Frieden: Abwesenheit indirekter, struktureller, d.h. in politischen, ökonomischen oder gesellschaftlichen Verhältnissen wurzelnder Gewalt

 

Friedensbegriff abhängig von Gesellschafts- und Politikmodell, Weltanschauung und Glaubensbekenntnis

 

2.       Die Friedenspolitik

Aufgabe des Staates im Interesse des Gemeinwohls unter Berücksichtigung der Angemessenheit, im äußersten Fall Einsatz staatlicher Machtmittel

Basis:     -      Menschenrechte

-          Völkerrecht

Legitimation durch die Kirche:

„im Dienst Gottes“ (Röm 13,4)

Ziel: gewaltfreie Lösung von Konflikten als Ziel von Politik und Kirche

         Krieg legitimiert:„Recht zur Verteidigung“, wenn Leben und Freiheit der Völker in ihrer

         physischen und geistigen Substanz bedroht oder verletzt werden

ð      Solidarität der Völker

ð      Ausbau des verbindlichen Völkerrechts

ð      Ausbau rechtssichernder Institutionen

Gefahren:       -    neue Technologien zur Herstellung von Waffen

                       -     Mißachtung der Rechte von Minderheiten und Volksgruppen

                       -     Nationalismus und innere Unfestigkeit vieler Staaten

                       -     Flüchtlingsströme durch Umweltkatastrophen, Armut, Hungernot

                       -     Terrorismus

Maßnamen der Friedenspolitik:

1.       Vorbeugende Diplomatie

Ziel: Vermeidung von Streitigkeiten/Konflikten

Mittel: Frühwarnsysteme, Tatsachenermittlung, vorbeugender Einsatz von UN-Truppen,

            vorsorgliche Errichtung entmilitarisierter Zonen, dipl. Gespräche

 

2.       Friedensschaffung

Ziel: Konfliktbeseitigung durch Einigung

Mittel:

-          friedliche Mittel: Verhandlungen,Vermittlungen, Entscheidung durch den intern. Gerichtshof                           

-          gewaltlose Sanktionen: Wirtschafts- und Verkehrsblokade, Abbruch der  Beziehungen

-          Militärische Gewalt: UN-Truppen

            

3.       Friedenssicherung

Ziel: Entschärfung und Stabilisierung der Lage in einer Kriesenzone

Mittel:  Entsenden  von  Beobachtermissionen,  UN-Friedenstruppen,  Überwachung  von

             Waffenstillstands-  und  Friedensvereinbarungen,   Sicherung   humanitärer  Maß-

             nahmen, Bildung einer Pufferzone zwischen gegnerischen Mächten

 

4.       Friedenskonsolidierung

Ziel: Frieden nach Beendigung eines Konflikts zu konsolidieren

Mittel:

-          nationaler Konflikt: Entwaffnung der verfeindeten Parteien, Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung, Repatriierung von Flüchtlingen, Schutz der Menschenrechte, Reform oder Neuaufbau staatlicher Institutionen

-          internationaler Krieg: gemeinsame Projekte, die der wirtschaftliche und sozialen Entwicklung dienen und das gegenseitige Vertrauen stärken

-          Abbau der Schranken zwischen Nationen durch Kulturaustausch, gemeinsames Jugend- und Bildungsprogramm

 

ð      Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit

 

 

 

 

Quellen:

-          Farbe bekennen,13

-          Microsoft Encarta Enzyklopädie, 1998

-          http://www.frieden-und-sicherheit.de

http://www.myday.cc/portale/schlaumeier.cc/default.cfm?Action=ShowReferat&ID=1...